Infos für Antragsteller

Wenn Sie ein Fördervorhaben vorbereiten und einen Antrag stellen möchten, finden Sie hier Hinweise und Hilfestellung.

Grundsätzlich gilt, dass Sie sich bei Fragen zur Antragsstellung jederzeit und gerne an den Projektträger wenden können, der für die Bekanntmachung zuständig ist. Die jeweiligen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten finden Sie immer unterhalb der Bekanntmachungstexte. Vor allem Fragen, ob Ihre Projektidee und die Struktur Ihres geplanten Konsortiums inhaltlich und formal zur Bekanntmachung passen, können so im Vorfeld schnell und unbürokratisch geklärt werden.

Im Folgenden finden Sie allgemeine Hinweise und Informationen, die Ihnen das Prozedere der Antragstellung näherbringen sollen. Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall Abweichungen von dieser Darstellung geben kann und es sich hier nur um eine grobe Übersicht handelt.

Von der Skizze zum Antrag

Haben Sie eine Bekanntmachung gefunden, die thematisch zu einer Projektidee von Ihnen passt, können Sie dazu eine Skizze einreichen. Üblicherweise wird in der Bekanntmachung darum gebeten, die Projektskizzen zu einer bestimmten Frist einzureichen. Die formalen Kriterien, die diese Skizzen erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bekanntmachungstext. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Ansprechpartner, der in der Bekanntmachung genannt wird.

In der Regel sollte in der Skizze neben der eigentlichen Projektidee auch die Struktur des Konsortiums (beteiligte Partner, Verteilung der Arbeitspakete auf die Partner) dargelegt werden. Wichtige Punkte, die in der Skizze adressiert werden sollten, sind zudem die Innovationen, die Sie anstreben, die Verwertbarkeit der Projektergebnisse sowie der Beitrag zu den förderpolitischen Zielen. Die konkrete Gliederung der Skizze sowie die Einreichungsformalitäten entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.

Wird Ihre Skizze im Auswahlverfahren positiv begutachtet, werden Sie zur Antragsstellung aufgefordert. Im Gegensatz zur Skizze, für die das gesamte Konsortium in einem Dokument präsentiert wurde, muss jeder Projektpartner separat einen Antrag stellen.

Eingereicht werden die Anträge über easy-online.

Allgemeines zum Antrag

Üblicherweise erfolgt die Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Verbundprojekten. Diese bestehen aus Konsortien, die sich aus Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und/oder Unternehmen zusammensetzen können. Generell gilt, dass in einem Verbundprojekt die Wertschöpfungskette so weit wie möglich abgedeckt sein sollte. Meistens stehen die Projekte unter industrieller Federführung, der Verbundkoordinator sollte also aus einem Unternehmen stammen, das am Projekt beteiligt ist.

Koordination

Der Verbundkoordinator hat die Aufgabe, für die Erarbeitung des Kooperationsvertrages zwischen den Projektpartnern zu sorgen. Der Entwurf eines einseitigen Projektsteckbriefs ist Bestandteil der Antragsunterlagen und zusammen mit der Gesamtverbundbeschreibung vom Projektkoordinator beim Projektträger einzureichen. Der Verbundkoordinator ist verantwortlich für einen abgestimmten, inhaltlich verständlichen und deutschsprachigen Verbundtitel sowie für abgestimmte Teilvorhabenstitel in den Antragsformularen der Verbundpartner.

Projektpartner

Jeder Partner reicht auf Anforderung des Projektträgers einen eigenen Antrag ein, der bezüglich Laufzeit und Förderquote über den Verbundkoordinator abgestimmt ist. Eine abschließende Bearbeitung der Anträge ist erst nach Eingang der vollständigen und beurteilungsfähigen Anträge aller Verbundpartner möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag (AZK/AZA) inkl. Vorkalkulation
  • Erläuterungen zur Vorkalkulation
  • Gesamtvorhabenbeschreibung (einmal pro Verbund)
  • Teilvorhabenbeschreibung (individuell für jeden Partner)
  • ggf. Angebote, AAA/AAK (inkl. fachlicher Teil), Bonitätsunterlagen

Fördersumme

Die Fördersumme, die beantragt werden kann, richtet sich nach vielen Faktoren: Eine produktnahe Entwicklung wird – falls überhaupt förderfähig – mit bis zu 25 Prozent der Projektsumme vom BMBF getragen. Industrielle Forschung mit bis zu 50 Prozent und universitäre Forschung mit bis zu 100 Prozent. Kleine, mittelständische Unternehmen (KMU) können einen zusätzlichen Bonus in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragen.

Alle geplanten Kosten bzw. Ausgabenpositionen sind möglichst detailliert zu erläutern. Zum Teil können diese Erläuterungen direkt in den Antragsformularen erstellt werden. Positionen, die sich dort nicht oder nicht ausreichend beschreiben lassen, sind durch gesonderte Erläuterungen zu begründen. Kosten und Ausgaben deren Vorhabensbezug nicht erkennbar ist, können nicht anerkannt werden.

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsleistungen planen, beschreiben Sie diese präzise und begründen Sie deren Notwendigkeit für das Vorhaben. Fügen Sie, wenn möglich, schon den Antragsunterlagen Angebote bei. Beachten Sie, dass bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Dritte von
a) mehr als 100.000 Euro bei einer Förderquote mehr als 50 Prozent oder
b) von mehr als 500.000 Euro bei einer Förderquote bis zu 50 Prozent
durch den Auftragnehmer ein formelles Angebot zu erstellen ist. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine Firma, sind für eine Vorkalkulation die BMBF-Vordrucke AAK zu verwenden. Ist der Auftragnehmer eine Institution bzw. Hochschule, füllen Sie für den Finanzierungsplan bitte die BMBF-Vordrucke AAA aus.

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